Modedesigner Guido Maria Kretschmer heiratet seinen eingetragenen Lebenspartner: neue Möglichkeiten für Schwule & Lesben
Im September 2018 will der Modedesigner Guido Maria Kretschmer, den meisten bekannt aus dem Fernsehen mit der Sendung „Shopping Queen“, seinen Lebensgefährten, den Maler Frank Mutters, auf Sylt ehelichen. Eingetragene Lebenspartner sind sie seit fünf Jahren schon. Das Paar gab sich damals im historischen Berliner Rathaus Schöneberg (Ort des legendären Zitats aus der Rede John F. Kennedys: „Ich bin ein Berliner“ im Juni 1963) das Ja-Wort und war sodann mit der Eintragung ihrer Lebenspartnerschaft „normalen“ Ehepaaren gleichgestellt. Die Verpartnerung von schwulen und lesbischen Paaren war in Deutschland seit dem Jahre 2001 nach dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschafts möglich.
Die „Ehe für alle“ und ihre Auswirkungen
Das bedeutete weitgehend gleiche Rechte und Pflichten, die auch sonst in einer Ehe für die Ehegatten gelten, wie der automatischer Güterstand der Zugewinngemeinschaft, Ehegattenerbrecht, Anspruch auf Unterhalt usw. Die eingetragene Lebenspartnerschaft war natürlich auch für lesbische Frauen gedacht, aber die Etikettierung als „Ehe“ eben nur heterosexuellen Paaren vorbehalten. Mit dem Inkrafttreten des neuen
§ 1353 Absatz 1 Satz 1 BGB zum
01.10.2017 hat sich das geändert: Es gibt nun die „Ehe für alle“ wie häufig getitelt wurde. Der genaue Wortlaut der Vorschrift: Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Neben dieser worthaften Gleichsetzung ist noch eine bedeutende Änderung hinzugekommen:
Gleichgeschlechtlichen Paaren ist die gemeinsame Adoption von Kindern gestattet. Zuvor war eine Adoption nur als sogenannte Stiefkindadoption oder in Form der Sukzessivadoption möglich, was bedeutete, dass ein(e) Lebenspartner_in nur das leibliche (Stiefkindadoption) oder das bereits zuvor adoptierte Kind (Sukzessivadoption) des Partners bzw. der Partnerin adoptieren konnte. Eine unmittelbare, gemeinsame Adoption war gleichgeschlechtlichen Paaren verwehrt.
Keine automatische Umwandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft
Eingetragene Lebenspartner_innen müssen übrigens nicht abermals vor den Standesbeamten treten. Die Lebenspartnerschaften können auf dem Standesamt auf Wunsch der Lebenspartner und Lebenspartnerinnen umgewandelt werden. Eine automatische Umwandlung erfolgt aber nicht und auch neue Lebenspartnerschaften können mit dieser Bezeichnung nun nicht mehr geschlossenen werden. Hier plaudert Guido Maria Kretschmer über die geplante Hochzeit:
https://www.bunte.de/stars/stars-die-liebe/star-hochzeiten/guido-maria-kretschmer-er-plaudert-ueber-seine-traumhochzeit-2018.html
Ein rechtliches Thema unterhaltsam und mit AUgenzwinkern präsentiert. Danke!