Wie Sie Ihren Erbstreit in kurzer Zeit und kostengünstig lösen und endlich wieder entspannen können.
Fragen Sie unverbindlich ein kostenloses Vorgespräch an.
Daniel Steltzer, Rechtsanwalt und Mediator (zert.)
Daniel Steltzer, LL.M. (Stellenbosch)
Rechtsanwalt und Mediator (zert.)
– abgeschlossene Fachanwaltslehrgänge im Erbrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht
– Rechtsanwalt seit 2011, Mediator seit 2016
Wie unsere Zusammenarbeit abläuft (exemplarisch)
Kontaktformular
Sie schildern uns Ihren Fall, indem Sie unser Kontaktformular ausfüllen (s.o.) und die übrigen Beteiligten nennen.
Wir melden uns zurück
Wir teilen Ihnen mit, ob Ihr Fall geeignet ist, um durch uns begleitet zu werden. Ggf. telefonieren wir mit Ihnen, um offene Fragen zu klären.
Vorgespräch
Hier werden die Grundlagen für die Zusammenarbeit gelegt. Es wird bestimmt, wer an dem Verfahren teilnimmt und es wird ein Arbeitsbündnis unterzeichnet.
Verfahren
In Gruppensitzungen und Einzelgesprächen sammeln wir alle Themen, ergründen die Standpunkte, Interessen und Bedürfnisse, sammeln Optionen, klären das Rechtliche und finden nicht zuletzt eine abschließende Lösung für Ihren Erbkonflikt.
Abschlussvereinbarung
Die Abschlussvereinbarung (Erbauseinandersetzungsvereinbarung) wird privatschriftlich oder notariell unterzeichnet, je nachdem, was erforderlich und gewünscht ist.
Erbkonflikte smart lösen
Unser Angebot kurz zusammengefasst
Die Methode
Ziel ist Ihre umfassende Einigung mit allen Beteiligten. Die Methode ist die Kombination von Mediation und Schlichtung. Der Vorteil: Auch Rechtsfragen können im selben Verfahren geklärt werden.
Bei der Mediation geht es darum, dass alle Themen angesprochen werden. Es findet eine Vermittlung in Konflikten durch den Mediator statt. Im besten Fall finden die Beteiligten auf diese Weise Lösungen, die nur noch rechtlich umgesetzt werden müssen. Dies geschieht bei Konflikten zwischen Erben in der Regel durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag.
Bei der Schlichtung bringt sich der Schlichter mit eigenen Vorschlägen ein und teilt seine rechtlichen Einschätzungen mit.
Gerade bei Erbfällen leben die Beteiligten häufig über das ganze Land oder sogar die ganze Welt verteilt. Das erschwert das gemeinsame Zusammenkommen, um Themen miteinander zu bewältigen. Wir setzen daher auf Online-Meetings. Das ganze Verfahren kann voll digital ablaufen. Gegen Kostenübernahme kann es alternativ auch Erbauseinandersetzungswochenenden in Präsenz geben.
Wichtige Information:
Der zusätzliche Baustein der Schlichtung wird nicht von allen Mediatoren angeboten und stellt einen erheblichen Mehrwert für Sie dar.
Wir können nicht nur bei der Testamentsauslegung behilflich sein, Erb- und Pflichtteilsquoten berechnen, sondern auch Vorschläge unterbreiten, wie Sie sich einigen können, wenn sie das Gefühl haben sollten, ansonsten nicht weiterzukommen.
Sie sind bereits anwaltlich vertreten?
Wir können das Verfahren zu jedem Stand führen, egal ob Sie bereits anwaltlich vertreten werden oder aber schon ein gerichtliches Verfahren anhängig ist.
Kosten
Das Beste vorab: Die Kosten der Mediation und Schlichtung können Sie in der Regel zu 100 % von dem zu versteuernden Nachlass absetzen. Erbschaftssteuer haben Sie dann nur auf den nach Abzug von Kosten und Freibeträgen auf Sie entfallenden Anteil am Nachlass zu entrichten.
Die Kosten eines über Anwälte und Gerichte ausgetragenen Rechtsstreits in Erbsachen sind häufig beträchtlich. Mit schnellen Lösungen ist außerdem nicht zu rechnen. Mit uns sparen Sie Zeit und Kosten. Die genaue Höhe der Kosten hängt vom jeweiligen Fall ab.
Sparen Sie Zeit und viel Geld mit unserem Verfahren
Wir haben den Beteiligten in Erbkonflikten oft schon viel Zeit und mehrere zehntausend Euro eingespart.
Mit unserem Verfahren kommen Sie viel schneller ans Ziel und es ist auch günstiger als das…
1. Fall: Einigung mit Anwälten, aber ohne Gericht
Fallbeispiel: 3 Erben, reiner Nachlass 3 Mio EUR, Erbquote je 1/3; alle Kosten brutto (ohne Notar und Sachverständige falls notwendig).
Klassische anwaltliche Vertretung
Alle drei Erben werden anwaltlich vertreten und es kommt zur Einigung ohne Gerichtsverfahren.
Zu erwartende Kosten pro Kopf: 24.723,44 EUR.
Überzeugen Sie sich selbst, indem Sie den Kostenrechner von juris benutzen.
2. Fall: Gerichtlicher Vergleich in 1. Instanz
(Dasselbe) Fallbeispiel: 3 Erben, reiner Nachlass 3 Mio EUR, Erbquote je 1/3; alle Kosten brutto (ohne Notar und Sachverständige falls notwendig sowie ohne Gerichtskosten (im Falle eines Vergleichs insgesamt ca. 6.000 EUR)).
Klassische anwaltliche Vertretung
Alle drei Erben werden zunächst außergerichtlich und dann gerichtlich anwaltlich vertreten und es kommt zur Einigung im Gerichtsverfahren.
Zu erwartende Kosten pro Kopf: 32.465,88 EUR.
Überzeugen Sie sich selbst, indem Sie den Kostenrechner von juris benutzen.
… und wenn es dann noch zum Oberlandesgericht oder gar zum Bundesgerichtshof geht, wird es immer teurer und am Ende wird sich in Erbsachen ohnehin meist verglichen.
Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular für eine erste Anfrage, da wir gegenwärtig viele Anfragen haben. Das ermöglicht uns auch eine schnellere erste Einschätzung Ihres Falls und wir melden uns dann auch gern bei Ihnen zurück. Zur Sicherheit oder falls Sie vorab dennoch Fragen haben sollten, hier unsere Telefonnummer: