Erbstreit
Erbfälle haben ein hohes Konfliktpotential. Die Mediation ist ein besonders geeignetes Verfahren, Konflikte in Erbengemeinschaften zu lösen.
Die Mediation bietet die Möglichkeit, vorhandenes Vergleichspotential zum größtmöglichen Gewinn aller Beteiligten zu nutzen. Wie kein anderes Verfahren können daher für alle gute Lösungen gefunden werden. Man kann also mehr erreichen als nur einen Kompromiss. Auf jahrelange Streitigkeiten vor Gericht können Sie hierdurch außerdem verzichten.
Jeder kommt bei der Mediation zu Wort, muss sich aber natürlich auch die anderen anhören. Missverständnisse können auf diese Weise oft beseitigt und Lösungen für Probleme gefunden werden – auch in scheinbar aussichtslos verfahrenen Konflikten unter Erben. Alles geht bei der Mediation zudem viel schneller und in der Regel deutlich kostengünstiger als in einem Gerichtsverfahren.
Sie brauchen übrigens auch nicht auf die Rechtsberatung zu verzichten. Bei der Mediations geht es zwar in erster Linie darum, die persönlich richtige und nicht die rechtlich richtige Lösung zu finden. Das schließt allerdings nicht aus, dass auch die Rechtslage des Konflikts im Auge behalten wird, wenn sie wichtig ist.
Erbengemeinschaften, Alleinerben, „Enterbte“, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer – sie alle können von einvernehmlichen Lösungen durch Mediation profitieren.
Ein häufiges Problem beim Erbstreit: Die Verstorbenen können sich nicht mehr erklären.
Wenn es um die Verwaltung oder Verteilung des Nachlasses geht, sitzt der Erblasser mit den Erben am selben Tisch. Denn sein letzter Wille ist häufig maßgeblich. Nur erklären kann sich der Erblasser nicht mehr. Seine letztwilligen Verfügungen sowie die Gründe und Ziele dahinter, werden daher auch manchmal falsch verstanden.
Wo ein Testament vorhanden ist, ist oft problematisch, dass zwischen der Abfassung des Testaments und dem Erbfall eine relativ große Zeitspanne liegt, in der die unterschiedlichsten Dinge passiert sein können. Das Testament kann daher später für den einen oder anderen Erben ungerecht erscheinen.
Statistischen Erhebungen zufolge trifft allerdings nur rund ein Drittel aller Erblasser letztwillige Verfügungen in Form eines Testaments oder Erbvertrages. In den übrigen Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Egal ob ein Testament vorhanden ist oder nicht: Mehrere Erben sind nach dem Gesetz in einer Zwangsgemeinschaft, nämlich in der sog. Erbengemeinschaft. Erben in einer Erbengemeinschaft, die im Wesentlichen nur gemeinsam über den Nachlass verfügen können, haben zum Teil aktuelle Konflikte miteinander, zum Teil brechen aber auch alte Konflikte wieder auf. Dies erschwert die Durchführung der gemeinsamen Aufgaben, insbesondere eine Einigung auf die Art der Auseinandersetzung des Nachlasses.
Mediation kann die Lösung sein!
Die erbrechtliche Mediation kann ein Weg sein, aus der Verfahrenheit einer zerstrittenen Gemeinschaft herauszufinden.
Mediatoren sind zur Neutralität verpflichtet und müssen sich für alle Parteien gleichermaßen einsetzen. Sie bleiben also nicht unbeteiligt als Unparteiischer in einer Ecke sitzen. Mediatoren sind zwar neutral, aber sollen dafür sorgen, dass alle Perspektiven auf einen Konflikt Beachtung finden.
Mediatoren, die zugleich Rechtsanwälte sind, können auch allgemeine rechtliche Informationen geben, die nützlich für die Lösung des Konflikts sein können. Wussten Sie z.B., dass die Erben die im Testament vorgesehenen Rechtsfolgen abändern können, wenn alle einverstanden sind? Ein Testament ist also nicht in Stein gemeißelt und der Testator wollte doch sicher nicht, dass Sie sich endlos streiten?!
Mediation ist schneller und günstiger als das gerichtliche Verfahren!
Das Mediationsverfahren ist in der Regel schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. Wenn sich jeder am Streit Beteiligte einen Rechtsanwalt nimmt, der jeweils die Ansprüche einklagt, dauert es nicht nur lang. Die Kosten der Auseinandersetzung können schnell außer Verhältnis geraten. Hinzu kommt die nervliche Belastung einer Gerichtsverhandlung oder beim Empfang der gegnerischen Anwaltspost.
Sprechen Sie uns unverbindlich an, wenn Sie es mit einem Mediationsverfahren probieren möchten oder gern mehr Informationen hätten!
(030) 94 87 14 10
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Allein oder im Team mediieren die zertifizierten Mediatoren Daniel Steltzer und Anette Steltzer auch Ihren Erbkonflikt.