Wie frei werden Sie sich fühlen, wenn Sie das sagen können?

Wir haben eine Einigung!

Mit Mediation und Schlichtung kommen Sie schneller, besser und kostengünstiger zur Erbteilung.

Wie frei werden Sie sich fühlen, wenn Sie das sagen können?

Wir haben eine Einigung!

Mit Mediation und Schlichtung kommen Sie schneller, besser und kostengünstiger zur Erbteilung.

„Juristen gehen an Konflikte häufig vollkommen falsch heran.“

Daniel Steltzer, LL.M. (Stellenbosch)
Rechtsanwalt und Mediator (zert.)

  • Rechtsanwalt seit 2011
  • Mediator seit 2016
  • abgeschlossene Fachanwaltslehrgänge im Erbrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht

Mitglied u.a. bei:

Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF)

Ich bin auch bekannt aus Interviews mit…

Typischer Ablauf des Verfahrens

Unverbindliches Vorgespräch

Wir führen ein Vorgespräch, um herauszufinden, ob das Verfahren in Ihrem Fall geeignet ist. 

Verfahren

In Gruppensitzungen und Einzelgesprächen sammeln wir alle Themen, ergründen die Standpunkte, Interessen und Bedürfnisse, sammeln Optionen, klären das Rechtliche und finden nicht zuletzt eine abschließende Lösung für Ihren Erbkonflikt.

Erbauseinandersetzung

Die Abschlussvereinbarung (Erbauseinandersetzungsvereinbarung) wird unterzeichnet. Eine Einigung ist gefunden!

Grundsätzlich per Videokonferenz

(Mit-)Erben leben selten noch alle an einem Ort. Die Möglichkeiten der Videokonferenz sind daher ein Segen und mittlerweile gut erprobtes und bewährtes Mittel, um Themen gemeinsam zu besprechen.

Als Vorteil der Videokonferenz hat sich herausgestellt, dass die Gespräche oft sachlicher verlaufen, als wenn sich die Beteiligten im selben Raum physisch gegenüber sitzen. Das ist meist ein Vorteil beim Suchen und Finden von Lösungen.

Ein Verfahren in Präsenz ist nach Absprache jedoch ebenfalls möglich. Hier hat sich ein Intensiv-Verfahren an häufig nur einem Wochenende in einem Tagungshotel als äußerst produktiv erwiesen.

Und die Kosten?

 

Das Beste vorab: Die Kosten der Mediation und Schlichtung können als sog. Erbteilungskosten gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG in der Regel zu 100 % vom zu versteuernden Nachlass getragen werden.  Erbschaftssteuer haben Sie dann nur auf den nach Abzug weiterer Kosten und Freibeträge auf Sie entfallenden Anteil am Nachlass zu entrichten.

Ich werde grundsätzlich auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung für Sie tätig. Meine Vergütung setzt sich zusammen aus einer Aufwandsentschädigung und einer Einigungsgebühr im Erfolgsfall. 

Mit meinem Verfahren sparen Sie nicht nur viel Zeit sondern auch Geld. 

Über nachstehendes Formular können Sie ein kostenloses Vorgespräch buchen:

Erbkonflikte smart lösen

Mein Angebot kurz zusammengefasst

Die Methode

Ziel ist Ihre umfassende Einigung mit allen Beteiligten. Die Methode ist die Kombination von Mediation und Schlichtung. Der Vorteil: Auch Rechtsfragen können im selben Verfahren geklärt werden.

Bei der Mediation geht es darum, dass alle Themen angesprochen werden.  Es findet eine Vermittlung in Konflikten durch den Mediator statt. Im besten Fall finden die Beteiligten auf diese Weise Lösungen, die nur noch rechtlich umgesetzt werden müssen. Dies geschieht bei Konflikten zwischen Erben in der Regel durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag.

Bei der Schlichtung bringt sich der Schlichter mit eigenen Vorschlägen ein und teilt seine rechtlichen Einschätzungen mit.

Gerade bei Erbfällen leben die Beteiligten häufig über das ganze Land oder sogar die ganze Welt verteilt. Das erschwert das gemeinsame Zusammenkommen, um Themen miteinander zu bewältigen. Wir setzen daher auf Online-Meetings. Das ganze Verfahren kann voll digital ablaufen. Gegen Kostenübernahme kann es alternativ auch Erbauseinandersetzungswochenenden in Präsenz geben. 

Wichtige Information:

Der zusätzliche Baustein der Schlichtung wird nicht von allen Mediatoren angeboten und stellt einen erheblichen Mehrwert für Sie dar.

Ich kann nicht nur bei der Testamentsauslegung behilflich sein, Erb- und Pflichtteilsquoten berechnen, sondern auch Vorschläge unterbreiten, wie Sie sich einigen können, wenn Sie das Gefühl haben sollten, ansonsten nicht weiterzukommen.

Sie sind bereits anwaltlich vertreten?

Keine Problem. Ich kann das Verfahren zu jedem Stand führen, egal ob Sie bereits anwaltlich vertreten werden oder aber schon ein gerichtliches Verfahren anhängig ist.

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