Testament & Erbschaft

„Redet ihr noch miteinander oder habt ihr schon geerbt?“, fragt der Volksmund wohl wissend, dass Erbfälle nicht selten zu Streit führen. Wir sehen unsere Aufgabe darin, Streit vorzubeugen oder ihn zu lösen, jedenfalls aber darin, durch klare Regelungen für klare Verhältnisse zu sorgen.

Testament

Wir beraten Sie dazu, ob Sie eins brauchen oder nicht.

Vorsorge

Wir entwerfen Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten für SIe.

Erbfall

Wir beraten Angehörige und Erben nach einem Erbfall.

Konfliktlösung

Wir unterstützen Sie dabei, Konflikten vorzubeugen und diese zu lösen.

Testament

Brauche ich ein Testament?

Wenn Sie sich diese Frage stellen, wollen Sie vermutlich wissen, was nach Ihrem Tod auf Erden passiert.

Wenn Sie eine wirksame letztwillige Verfügung hinterlassen, erben die Personen, die Sie zu Ihren Erben einsetzen (gewillkürte Erbfolge). Daneben kann es noch Pflichtteilsberechtigte geben, die etwas vom „Kuchen“ verlangen dürfen. Das sind häufig Kinder und Ehepartner, manchmal auch die Eltern.

Wenn Sie weder ein Testament errichtet, noch einen Erbvertrag geschlossen haben, richtet es sich nach dem Gesetz, wer Sie beerbt (gesetzliche Erbfolge). Das sind häufig – schon wieder – Kinder und Ehepartner, manchmal auch die Eltern.

Gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge gemeinsam ist es, dass mehrere Erben Mitglieder einer Erbengemeinschaft werden. Erbengemeinschaften sind Gemeinschaften, in denen ihre Mitglieder in der Regel alles zusammen entscheiden müssen. Wer Gemeinschaften kennt, weiß, dass es in ihnen nicht selten zu Streit kommt. Ob es die Sache besser oder schlechter macht, wenn die Mitglieder der Erbengemeinschaft Familienangehörige sind, ist so unterschiedlich, wie es das Leben nun einmal will.

In einem Testament kann man verschiedenes anordnen, um für klare Verhältnisse zu sorgen und Streit zu vermeiden. Bspw. wer etwas bekommen soll, ob er sich den Wert der Sache auf seinen Erbteil anrechnen lassen muss und wann der Nachlass auseinandergesetzt werden darf, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Wenn Sie tot sind, können Sie sich nicht mehr erklären.

Viel zu häufig missversteht man das Geschriebene. So auch Testamente. Der Erblasser kann sich nicht mehr erklären und Juristen wählen die Auslegung, die ihren Mandanten zum Vorteil gereicht. Warum also nicht die designierten Erben mit an einen Tisch holen und seine Pläne noch zu Lebzeiten mit diesen erörtern? Oder haben Sie Furcht, dass einer der zukünftig Bedachten die Zukunft allzu bald herbeisehnt? Da können wir Sie vielleicht beruhigen. Unsere Erfahrungen sind durchgehend gut damit, mit den zukünftigen Erben schon frühzeitig das Gespräch zu suchen, jedenfalls hat sich keiner bei uns beschwert…

Für jede Situation das passende Testament

Unternehmertestament

Die Handlungsfähigkeit des Unternehmens durch Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erhalten.

Ehegattentestament

Gegenseitige Erbeinsetzung und die Kinder oder andere zu Schlusserben einsetzen.

Testament bei Patchwork Familien

Den Partner absichern und alle Kinder gleichbehandeln. Oder nicht? Was bedeutet Gleichbehandlung bei unterschiedlichen Kindern?

Behindertentestament

Sozialleistungen beziehende Erben durch die Erbfolge besser stellen ohne Sozialleistungen zu gefährden.

Was noch?

Formvollendet

Für Testamente gelten Formvorschriften. Wir achten darauf, dass Ihres auch formgültig ist.

Notarielles Testament

Wir entwerfen Ihr Testament, das von einem Notar beurkundet wird. Wir beraten Sie zu den Vorteilen und informieren Sie über die Kosten.

Handschriftliches Testament

Wir entwerfen Ihr Testament, das Sie handschriftlich abschreiben und unterschreiben können.

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