Warum ein anwaltlicher Mediator die erste Anlaufstelle sein sollte – ein Plädoyer

Es geht eine Mauer durch die Schar der Mediatoren. Sie trennt anwaltliche von nicht-anwaltlichen Mediatoren. Diese Mauer ist hoch und fest und gewissermaßen eine Mauer des Schweigens, wie eine kürzlich ergangene Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Celle verdeutlicht hat (AGH Celle, Urt. v. 22.5.2017 – 17/16 (I 9)). Denn nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen gesetzlichen Standards bei der Schweigepflicht ist es anwaltlichen Mediatoren verboten, sich mit den meisten Mediatoren anderer Berufsgruppen zusammen zu tun (s. § 59a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)).

Ein anwaltlicher Mediator darf sich also zum Beispiel nicht mit einem Psychologen zur Berufsausübung verbinden, der ebenfalls als Mediator arbeitet. Nicht einmal eine Bürogemeinschaft ist erlaubt, wie der vor dem AGH Celle verhandelte Fall zeigt. Die Zusammenarbeit der Mediatoren mit verschiedenen beruflichen Hintergründen ist und bleibt damit erschwert. Zwar können anwaltliche und nicht-anwaltliche Mediatoren die Mauer gemeinsam beschreiten, also gemeinsam im Team Mediationen (sog. Co-Mediationen) durchführen. Sie dürfen sich aber nicht so organisieren und präsentieren, dass der Eindruck entsteht, dass sie sich gemeinsam auf Mediationsfälle bewerben.

Das ist nicht das ideale rechtliche Umfeld für erfolgreiche Mediationsverfahren. Denn interdisziplinäre Mediatorenteams haben sich durchaus schon bewährt. Bis der Gesetzgeber allerdings Abhilfe schafft, ist der Zustand schlicht Realität. Es bleibt daher meist die Frage bei einem Konflikt: “Soll ich einen Rechtsanwalt oder einen Psychologen anrufen, damit er den Konflikt mediiert?”

Anwaltsmediatoren sollten die erste Anlaufstelle bei einem Konflikt sein.

Folgende Überlegungen sprechen dafür, dass bei einem Konflikt ein anwaltlicher Mediator (auch „Anwaltsmediator“ genannt) angerufen werden sollte:

  1. Mediation bedeutet Streitbeilegung

Mediation ist keine Therapie, sondern ein strukturiertes Verfahren zur Beilegung zwischenmenschlicher Konflikte (vgl. § 1 MediationsG). Am Ende einer erfolgreichen Mediation steht eine Abschlussvereinbarung. Diese meist schriftliche Abschlussvereinbarung ist nichts anderes als ein Vertrag, mit dem geregelt wird, wie der Konflikt beigelegt wird. Im Gegensatz zu den meisten anderen Berufsgruppen sind es Rechtsanwälte gewohnt mit Verträgen umzugehen und diese zu entwerfen. Rechtsanwälte werden daher aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung viel eher Abschlussvereinbarungen entwerfen, die im Wortlaut klar sind und daher im Zweifel auch mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden könnten. Spezialisierte Rechtsanwälte kennen zudem nicht nur das branchenspezifische Vokabular, sondern wissen auch besser als nicht-anwaltliche Mediatoren über Formerfordernisse Bescheid. Sie wissen also, welche Vereinbarungen z.B. notariell beurkundet werden müssen, um formwirksam zu sein.

  1. Der Anwaltsmediator behält Geheimnisse für sich – immer!

Das Mediationsverfahren findet anders als das Gerichtsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Alle Mediatoren sind nach dem Mediationsgesetz außerdem verpflichtet, Stillschweigen über das zu behalten, was sie durch die Mediation erfahren (§ 4 MediationsG). Anwaltliche Mediatoren unterliegen allerdings einer strengeren Schweigepflicht als die meisten nicht-anwaltlichen Mediatoren. Sie haben im Strafprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht und es gilt z.B. für Briefwechsel zwischen Mediator und Medianden das Beschlagnahmeverbot (§ 5397 StPO). Anwaltsmediatoren können sich anders als viele nicht-anwaltliche Mediatoren außerdem strafbar machen, wenn sie ihnen in der Mediation anvertraute Tatsachen offenbaren (§ 203 StGB). Nur bei einem anwaltlichen Mediator kann man sich daher im Ergebnis sicher sein, dass das, was innerhalb der Mediation gesprochen wird, vom Mediator nicht nach außen getragen wird. Das sah auch der AGH Celle in der oben erwähnten Entscheidung so.

  1. Anwaltsmediatoren verstehen rechtliche Zusammenhänge besser

Rechtsanwälte verstehen die rechtlichen Zusammenhänge und Dimensionen eines Konflikts in aller Regel besser als andere Menschen. Bei nicht-anwaltlichen Mediatoren besteht wie bei anderen rechtlichen Laien die Gefahr, dass sie die rechtliche Seite nicht richtig einschätzen. Anwaltliche Mediatoren können außerdem die rechtlichen Argumente von rechtlich beratenen Medianden bzw. ihren Rechtsanwälten grundsätzlich besser nachvollziehen, als nicht-anwaltliche Mediatoren.

  1. Anwaltsmediatoren können rechtliche Infos geben

Anwaltliche Mediatoren können den Beteiligten in einem Mediationsverfahren allgemeine rechtliche Informationen geben, was sehr wertvoll sein kann. Beispielsweise hat sich schon manch erbitterter Streit unter Erben durch eine einfache rechtliche Information gelegt. Nämlich durch die Info, dass die Erben dem Willen des Erblassers nicht unbedingt folgen müssen, sondern selbst Regelungen zur Erbauseinandersetzung finden können.

Rechtliche Fehlvorstellungen über den möglichen Rahmen einer Einigung können die Streitbeilegung verhindern oder erschweren. Ein anwaltlicher Mediator kann dafür sorgen, dass diese gar nicht erst entstehen oder diesen Fehlvorstellungen entgegenwirken. Das natürlich immer unter Beachtung der Neutralitätspflicht des Mediators. Dass jedoch auch allgemeine Hinweise zu einer Entspannung eines Konflikts führen können, zeigt das erwähnte Beispiel.

  1. Anwaltsmediatoren sorgen für Fairness

Anwaltliche Mediatoren können besser als nicht-anwaltliche Mediatoren darauf achten, dass die Mediation fair verläuft. Nur wer rechtliche Kenntnisse mitbringt, kann beurteilen, ob ein Mediationsverfahren unter Umständen missbraucht werden soll. Das Mediationsverfahren dient der einvernehmlichen Streitbeilegung und wo dieser Zweck unterlaufen werden könnte, muss der Mediator eingreifen. In diesem Zusammenhang kommt gesetzlichen und vertraglichen Fristen z.B. eine wichtige Rolle zu. Ein anwaltlicher Mediator wird dafür sorgen, dass ein Mediationsverfahren nicht dem Aussitzen von Fristen dient. Denn wenn während des Mediationsverfahrens Fristen laufen, kann das für einen Beteiligten unter Umständen zum Rechtsverlust führen. Man denke in diesem Zusammenhang bspw. nur an die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht. Diese ist innerhalb von drei Wochen zu erheben. Das würde ein anwaltlicher Mediator im Auge behalten, um zu verhindern, dass der Arbeitnehmer durch das Mediationsverfahren und seine Bereitschaft zur einvernehmlichen Einigung schlechter gestellt wird als durch das gerichtliche Verfahren. Ähnliche Probleme stellen sich im Familienrecht bei der Geltendmachung des Unterhalts, im Erbrecht bei Ausschlagungsfristen sowie im Gesellschaftsrecht bei Beschlussanfechtungen. Auch hier kann ein anwaltlicher Mediator wichtige rechtliche Informationen geben.

  1. Anwaltliche Mediatoren müssen eine Ausbildung zum Mediator haben

Rechtsanwälte dürfen sich nur Mediator nennen, wenn sie eine Ausbildung zum Mediator gemacht haben: „Mediator“ ist – anders als ab dem 01.09.2017 der „zertifizierte Mediator“ – keine geschützte Berufsbezeichnung. Jeder darf sich also grundsätzlich „Mediator“ nennen. Das gilt allerdings nicht für Rechtsanwälte. Diese sind nach ihrem Berufsrecht nur dann berechtigt, sich Mediatoren zu nennen, wenn sie eine entsprechende Ausbildung absolviert haben (§ 7a Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)). Bei anwaltlichen „Mediatoren“ ist damit zumindest sichergestellt, dass eine Ausbildung zum Mediator durchlaufen wurde. Ob Medianden in Zukunft darauf achten werden, dass ein Mediator auch ein “zertifizierter Mediator” ist, wird sich noch zeigen müssen.

Die Rolle nicht-anwaltlicher Mediatoren:

Nicht-anwaltliche Mediatoren können natürlich ebenso gute Mediatoren wie anwaltliche Mediatoren sein. Es liegt fast schon in der Natur der Sache, dass Psychologen manchmal einen besseren Zugang zu den streitenden Parteien finden. Insbesondere bei Konflikten mit rechtlich schwierigen Fragestellungen ist ein Anwaltsmediator aber, wie gezeigt, von großem Vorteil. Denn die Mediation dient, wie bereits erwähnt, in erster Linie der zwischenmenschlichen Konfliktlösung und nicht der Therapie. Hier sind klare Vorteile bei den Anwaltsmediatoren zu sehen. Nicht-anwaltliche Mediatoren können jedoch eine hervorragende Ergänzung sein, um der Mediation zum Erfolg zu verhelfen. Das hat sich in der Praxis insbesondere bei der Zusammenarbeit von Anwaltsmediatoren und Psychologen gezeigt.