„Sorgenfrei dank Papa Boris Becker?“

fragt die Zeitschrift „Bunte“ und klärt uns auf:

Die Tochter der Tennislegende Boris Becker, das Model Anna Ermakova, ist seit knapp drei Wochen volljährig (der Geburtstag war am 22.03.) und möchte gerne Kunstgeschichte studieren. Muss Papa Boris das angedachte Studium finanzieren und welche Grundsätze gelten beim Unterhalt gegenüber erwachsenen Kindern?

Unterhaltspflicht auch gegenüber volljährigen Kindern

Auch über die Volljährigkeit hinaus sind Eltern verpflichtet, Unterhalt zu leisten. Diese Pflicht besteht bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Ausbildung oder Studium) nach Wahl des Kindes. Eine Altersgrenze, bis zu der die Ausbildung oder das Studium beendet seien muss, existiert zwar nicht. Die jungen Erwachsenen müssen aber zügig und zielorientiert studieren, um die Unterhaltsbelastung der Eltern möglichst gering und kalkulierbar zu halten. Tun sie dies nicht, kann sich der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern verringern oder sogar ganz entfallen.

Voraussetzungen für den Unterhaltsanspruch

Bei der Frage der Studienfinanzierung kommt es für einen Anspruch auf Unterhalt auf das Einkommen der Eltern an. Aber nicht nur deren Einkommen und damit ihre Leistungsfähigkeit ist zu prüfen, sondern auch, ob der Sprössling überhaupt bedürftig ist. Verfügt das Kind nämlich über eigene finanzielle Mittel, mit denen die Ausbildung finanziert werden kann, beispielsweise durch eine Erbschaft oder durch eigene Erwerbstätigkeit, hat es diese Mittel einzusetzen.

Auch bei Boris Becker und Tochter Anna Ermakova wären diese Voraussetzungen natürlich zu prüfen: Die Finanzkraft von Boris Becker ist durch die Gerüchte um den Vermögensverfall und das Insolvenzverfahren in die Schlagzeilen geraten. Auch die Frage nach der Bedürftigkeit von Tochter Anna Ermakova könnte interessant sein. Nicht zuletzt wegen ihres berühmten Vaters dürfte sie nicht nur ein begehrtes, sondern auch ein gut bezahltes Model sein. Falls sie daher über ein ausreichendes Vermögen verfügt, ist Papa Boris Becker unter Umständen nicht (mehr) in der Pflicht.

Wie können Eltern ihrer Unterhaltspflicht grundsätzlich nachkommen?

Ob der Unterhalt als Naturalunterhalt (Unterkunft und Nahrungsmittel) oder als Barunterhalt (Zahlung von regelmäßigen Geldbeträgen) zu leisten ist, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere davon, ob die Eltern zusammen leben oder getrennt sind. Denn vom getrennt lebenden Elternteil erhält das Kind in der Regel den Barunterhalt, also Geld zum Leben und der andere Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet den Naturalunterhalt. Dies gilt jedenfalls solange, bis das erwachsene Kind nicht verheiratet ist und somit die Eltern (noch) in der Verantwortung sind. Die Eltern bzw. der Elternteil haben ein sogenanntes Unterhaltsbestimmungsrecht (§ 1612 Absatz 2 Satz 1 BGB). Das heißt, die Eltern oder der Elternteil können bestimmen, den Unterhalt (weiterhin) durch Naturalleistung zu erbringen, d.h. das Kind während der Ausbildung oder des Studiums die Unterkunft und Nahrungsmittel zu stellen und eben nicht ausschließlich mit Barmitteln auszustatten. Dies kann beispielsweise vom Volljährigen dann hinzunehmen sein, wenn der gewünschte Studiengang auch vor Ort angeboten wird und damit ein Umzug zu Ausbildungszwecken kein Muss ist.

Die Höhe des Unterhalts und seine Durchsetzung

Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, können derzeit nach der Düsseldorfer Tabelle einen Unterhalt von bis zu 735 € verlangen. Diese Tabelle ist für die deutschen Gerichte eine Richtlinie bezüglich der Unterhaltshöhe. Bei dem Regelbedarf für Volljährige werden die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung und eventuelle Studiengebühren hinzugerechnet. Voneinander getrennt lebende Eltern müssen den Gesamtbetrag im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Einkommen zahlen. Natürlich können Eltern (freiwillig) auch mehr leisten.

Besteht ein Anspruch und zahlen die Eltern nicht freiwillig, kann das Kind auf Unterhaltsleistung vor dem Familiengericht klagen. In Deutschland besteht auch noch die Möglichkeit, staatliche Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (umgangssprachlich BAföG) zu beantragen. Auch ein Vorschuss auf BAföG kann beantragt werden, wenn die Eltern nicht leistungsfähig sind oder die Frage nach der Leistungsfähigkeit noch nicht geklärt ist, aber der Semesterstart bevorsteht.

Hier ein Eindruck, wie sich Anna auf dem Laufsteg macht:

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