Gesellschafterstreit

Ein Gesellschafterstreit schadet dem Unternehmen

Ein Gesellschafterstreit kostet Zeit, Geld und Nerven. Dringen Informationen über Streitigkeiten nach außen, verunsichert dies außerdem Banken und Geschäftspartner. Mit dem Mediationsverfahren können viele Konflikte schnell und kostengünstig beigelegt werden — ohne dass Außenstehende von Meinungsverschiedenheiten erfahren.

Mediation ist schnell, günstig und nicht öffentlich

Mit Mediation können Sie Konflikte im Unternehmen schnell, kostengünstig und vertraulich beilegen.

Die Mediation findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Ruf des Unternehmens bleibt damit bestmöglich gewahrt. Denn Geschäftspartner und andere Beteiligte erfahren auf diese Weise häufig überhaupt nichts von Gesellschafterstreitigkeiten oder Konflikten im Team…

Bei einer Mediation riskiert zudem keine der Konfliktparteien, dass sie bei einem gerichtlichen Rechtsstreit „den Kürzeren zieht“. Denn am Ende steht eine einvernehmliche Einigung. Diese kann sogar für vollstreckbar erklärt werden, womit sie einem Gerichtsurteil dann in Nichts nachsteht.

Das Mediationsverfahren kommt auch dann noch infrage, wenn bereits Anwälte eingeschaltet sind oder sogar gerichtliche Schritte eingeleitet worden sind. Denn es ist selten zu spät, einen Rechtsstreit einvernehmlich beizulegen.

Am Ende steht oft mehr als ein Kompromiss

Am Ende eines erfolgreichen Mediationsverfahrens steht eine Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien, mit der alle Beteiligten gut leben können. Egal ob sie sich dafür entscheiden, die Beziehung zu verändern oder zu beenden. Hierdurch vermeiden Sie in der Regel jahrelange Gerichtsverfahren, die Zeit, Geld und Nerven kosten.

Eine einvernehmliche Einigung wirkt viel dauerhafter als ein gewonnener Gerichtsprozess. Denn worauf man sich einigt, wird man eher einhalten, als eine gerichtliche Verpflichtung. Letztere muss dann im Zweifel vollstreckt werden. Das ist bei Mediationsvereinbarungen meist nicht notwendig, da sie im Einverständnis aller Beteiligten zustande kommen. Viel besser als eine streitige Entscheidung durch ein (Schieds-)Gericht kann eine einvernehmliche Vereinbarung daher auch die Grundlage für die Verbesserung der Beziehung bedeuten. Das Mediationsverfahren lässt sogar Raum für Vereinbarungen, die für alle Parteien vorteilhaft sind. Das wird durch Gerichtsverfahren in aller Regel nicht erreicht.

Sie entscheiden selbst, worauf sie sich einlassen wollen. Sie können daher entspannter in ein Mediationsverfahren gehen, als in ein gerichtliches Verfahren und alle Lösungsoptionen in Ruhe überdenken.

Mediation basiert auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Ohne das Mitwirkung der beteiligten Konfliktparteien kann eine Vereinbarung nicht geschlossen werden und niemand kann zur Fortsetzung eines einmal begonnenen Mediationsverfahrens gezwungen werden.

Anders als im gerichtlichen Verfahren oder bei Schiedsgerichtsverfahren, in denen nur vermögensrechtliche Ansprüche geregelt werden können gilt: Im Mediationsverfahren kann auch über nicht-justiziable Konflikte gesprochen werden, wie zum Beispiel Interessen-, Ziel-, Rollen- oder Wertkonflikte. Dies ermöglicht es, die Mediation als geschütztes Forum für die Aussprache zu nutzen, um die Abschlussvereinbarung schließlich auf ein breiteres, vertrauensvolleres Fundament zu stellen.

Mediation ist kein Kaffeekränzchen

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren. Der Mediator assistiert den Konfliktparteien dabei, selbst eine Lösung für ihren Konflikt zu erarbeiten. Mediation ist daher assistiertes Verhandeln und kein Kaffeekränzchen.

Die Mediation hat sich bei folgenden Konflikten als außerordentlich wirksam erwiesen:

  • Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen
  • Pattsituation bei paritätischen Gesellschaften, in denen sich die Gesellschafter gegenseitig blockieren
  • Streitigkeiten über strategische Maßnahmen und im Zusammenhang mit der Geschäftsführung
  • Streitigkeiten über die Gewinnverwendung
  • Abfindungsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten wegen der Erbringung der Stammeinlage
  • Streitigkeiten zwischen Gesellschaft und der Geschäftsführung oder anderen Organen der Gesellschaft (Aufsichtsrat/Beirat)
  • Konflikte im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen
  • Streitigkeiten um die Unternehmensnachfolge
  • Streitigkeiten wegen der Beteiligung von Investoren
  • Streitigkeiten wegen Unternehmenskaufverträgen

Mischformen des Mediationsverfahrens (MedCon, MedArb)

Obwohl die Mediation grundsätzlich gut geeignet ist, gesellschaftsrechtliche Konflikte beizulegen, kann es hilfreich sein, wenn sich die Parteien einem gewissen zeitlichen Druck aussetzen. Deshalb sind auch Mischformen der Mediation mit anderen Verfahren denkbar. Beispielsweise kann vereinbart werden, dass der Mediator nach einer gewissen Zeitspanne (z.B. einem Monat), in der keine einvernehmliche Lösung erreicht werden konnte, zum Schlichter wird. Als Schlichter wird er dann eigene Vorschläge zur Beilegung des Konflikts einbringen (MedCon = Mediation + Conciliation).
Auch können dem Mediator noch weitergehende Befugnisse eingeräumt werden. Der Mediator kann dann sogar als Schiedsrichter wirken, dessen Schiedsspruch dann für die Parteien verbindlich ist bzw. verbindlich wird, sofern nicht innerhalb einer bestimmten Frist gerichtliche Schritte eingeleitet werden (MedArb = Mediation + Arbitration).