Das Ehegattentestament
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten, das sogenannte Ehegattentestament. Ohne ein Testament greift grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge: ein Ehepartner würde nur dann zum Alleinerben, wenn es neben ihm keine anderen gesetzlich festgelegten Erben also Kinder, Enkel, Eltern oder Großeltern des Erblassers mehr gibt. Die Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments: Die erste Besonderheit kennen…