Erstberatung zum Thema Ehevertrag anfragen

Erfahrungen & Bewertungen zu Steltzer Rechtsanwälte + Mediatoren

Auch bekannt aus:

Erfahrungen & Bewertungen zu Steltzer Rechtsanwälte + Mediatoren

Auch bekannt aus:

Unsere Spezialität

 

Rechtlich dürfen wir nur einen der (zukünftigen) Ehepartner beraten, aber…

das hindert uns nicht daran, Ihren Partner vollständig einzubeziehen, wenn Sie das wollen.

Und bei Konflikten vermitteln wir.

Das finden Sie bei den allerwenigsten Rechtsanwälten, die Eheverträge entwerfen.

Suchen Sie nicht weiter,

vertrauen Sie unserem Know-how und unserer Erfahrung als Scheidungsanwälte und Mediatoren.

Denn die besten Eheverträge machen Scheidungsanwälte, die wissen, worüber sich später gestritten werden könnte. Das sind wir.

Das Besondere an unserer Beratung ist, dass wir Ihren Partner von Anfang an einbeziehen können.

Als geschulte und erfahrene Mediatoren besitzen wir eine sensible Herangehensweise, um mögliche Konfliktpunkte mit Ihnen beiden zu besprechen.

Das Risiko, dass die Erstellung Ihres Ehevertrags Ihre Ehe gefährden könnte, wird damit weitestgehend ausgeschlossen. Im Gegenteil, die Unterhaltung mit Ihrem Partner darüber, wie Sie beide sich Ihre Beziehung vorstellen und zwar auch im Hinblick auf die Zukunft in 5, 10 oder 20 Jahren, kann überhaupt erst die Grundlage für eine gesunde, erwachsene und – ja – auch romantische Liebesbeziehung sein.

Viele Paare verspüren den Wunsch, sich angesichts einer geplanten oder bereits vollzogenen Eheschließung rechtlich abzusichern und wollen sich daher von einem Anwalt zu den Möglichkeiten in einem Ehevertrag beraten lassen. Der aufgesuchte Anwalt sagt den Paaren aber häufig, dass er nur einen der (künftigen) Ehepartner beraten wird und der andere auch nicht dabei sein darf. Deshalb wird der andere Partner vom Anwalt, der die Vereinbarung entwerfen soll, oft nicht einmal angehört. Das ist oft nicht nur für den betreffenden Partner unbefriedigend.

Nicht selten möchte aber auch nur einer der Partner einen Ehevertrag oder hierzu beraten werden. Dieser Partner weiß aber nicht, wie er das Thema mit seinem Partner bespricht, ohne einen Streit zu riskieren. Viele halten einen Ehevertrag schließlich für absolut unromantisch.

Es ist nicht Ihre Schuld, wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden und nicht wissen, wie Sie damit umgehen sollen. Denn wer hilft Ihnen bei der Kommunikation mit Ihrem Partner und kann Ihnen beiden Ihre Rechtsfragen rechtssicher beantworten?

Die Lösung ist vor Ihnen. Wir beraten zwar auch nur einen der Ehepartner, weil das rechtlich anders gar nicht möglich ist, aber wir können Ihren Ehepartner mit seinen Fragen und Wünschen vollständig einbeziehen, wenn Sie das wollen. Außerdem können wir unsere als Mediatoren geschulten Fähigkeiten einsetzen, um mögliche Konflikte zu entschärfen und Lösungen zu erarbeiten.

Es ist selten zu spät für einen Ehevertrag, aber je früher Sie einen schließen, desto besser. Denn Sie sorgen in guten Zeiten für mögliche schlechte Zeiten vor.

Wir kennen Ihre Gedanken und Gefühle in Bezug auf die Ehe beruflich wie privat. Denn wir, also die Partner dieser Kanzlei, sind miteinander verheiratet und haben zwei Kinder. Wir kennen daher auch die Innen-Ansicht und wissen: Letztlich geht es bei einem Ehevertrag um Sicherheit. Wir sind stolz darauf, mit unseren Kenntnissen und Erfahrungen schon eine Vielzahl von Mandanten dabei unterstützt zu haben, mit Überblick und dem guten Gefühl in die Ehe zu starten, alle wichtigen Dinge geregelt zu haben.

Fragen Sie eine Erstberatung mit uns an, in der wir mit Ihnen allein oder zusammen mit Ihrem Partner alle für Sie drängenden Fragen klären. Wenn Sie sich dann für einen Ehevertrag entscheiden, entwerfen wir diesen innerhalb von 14 Tagen. Den Entwurf besprechen wir so lange, bis Sie zufrieden sind. Dann organisieren wir Ihnen einen Notartermin, denn ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.

Wenn Sie über einen Ehevertrag nachdenken, ist eine Erstberatung mit uns der beste Weg herauszufinden, ob Sie überhaupt einen benötigen, welche Regelungen bei Ihnen in Betracht kommen und wie der Ablauf ist. Sie können daher nur einen klareren Kopf gewinnen, wenn Sie uns nun kontaktieren und wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Nicht selten möchte aber auch nur einer der Partner einen Ehevertrag oder hierzu beraten werden. Dieser Partner weiß aber nicht, wie er das Thema mit seinem Partner bespricht, ohne einen Streit zu riskieren. Viele halten einen Ehevertrag schließlich für absolut unromantisch.

Es ist nicht Ihre Schuld, wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden und nicht wissen, wie Sie damit umgehen sollen. Denn wer hilft Ihnen bei der Kommunikation mit Ihrem Partner und kann Ihnen beiden Ihre Rechtsfragen rechtssicher beantworten?

Die Lösung ist vor Ihnen. Wir beraten zwar auch nur einen der Ehepartner, weil das rechtlich anders gar nicht möglich ist, aber wir können Ihren Ehepartner mit seinen Fragen und Wünschen vollständig einbeziehen, wenn Sie das wollen. Außerdem können wir unsere als Mediatoren geschulten Fähigkeiten einsetzen, um mögliche Konflikte zu entschärfen und Lösungen zu erarbeiten.

Es ist selten zu spät für einen Ehevertrag, aber je früher Sie einen schließen, desto besser. Denn Sie sorgen in guten Zeiten für mögliche schlechte Zeiten vor.

Wir kennen Ihre Gedanken und Gefühle in Bezug auf die Ehe beruflich wie privat. Denn wir, also die Partner dieser Kanzlei, sind miteinander verheiratet und haben zwei Kinder. Wir kennen daher auch die Innen-Ansicht und wissen: Letztlich geht es bei einem Ehevertrag um Sicherheit. Wir sind stolz darauf, mit unseren Kenntnissen und Erfahrungen schon eine Vielzahl von Mandanten dabei unterstützt zu haben, mit Überblick und dem guten Gefühl in die Ehe zu starten, alle wichtigen Dinge geregelt zu haben.

Fragen Sie eine Erstberatung mit uns an, in der wir mit Ihnen allein oder zusammen mit Ihrem Partner alle für Sie drängenden Fragen klären. Wenn Sie sich dann für einen Ehevertrag entscheiden, entwerfen wir diesen innerhalb von 14 Tagen. Den Entwurf besprechen wir so lange, bis Sie zufrieden sind. Dann organisieren wir Ihnen einen Notartermin, denn ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.

Wenn Sie über einen Ehevertrag nachdenken, ist eine Erstberatung mit uns der beste Weg herauszufinden, ob Sie überhaupt einen benötigen, welche Regelungen bei Ihnen in Betracht kommen und wie der Ablauf ist. Sie können daher nur einen klareren Kopf gewinnen, wenn Sie uns nun kontaktieren und wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Fischen Sie nicht im Trüben!

Fragen Sie eine Erstberatung mit uns an.

Haben Sie vorab noch Fragen? Rufen Sie uns an unter:

Ein Ehevertrag bringt Sicherheit.

Wir glauben daran, dass er sogar die Grundlage für echtes Verständnis und eine lebenslange Partnerschaft sein kann und daher keineswegs unromantisch ist.

F.A.Q.

Frequently Asked Questions zu Eheverträgen

Brauche ich überhaupt einen Ehevertrag?

– und die 10 häufigsten Fragen zu Eheverträgen

Mit der Heirat ergeben sich automatisch weitreichende rechtliche Folgen. Da kann es sinnvoll sein, für den Fall der Scheidung mit einem Ehevertrag vorzusorgen. Doch brauchen Sie einen Ehevertrag? Gerne besprechen wir alle Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung.

Die Antworten auf die 10 häufigsten Fragen haben wir für Sie aber bereits hier zusammengestellt:

1. Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ein Ehevertrag ist in der Regel sinnvoll:

  • zum Schutz und Erhalt von Unternehmen, die sonst durch die Zahlung des Zugewinnausgleichs ruiniert werden könnten
  • bei binationalen Ehen oder Auslandsbezug, z.B. bei (geplanten) längeren Aufenthalten im Ausland
  • wenn ein oder beide Partner Vermögen besitzen, z. B. hohe Geldbeträge, Immobilien
  • wenn größere Vermögenszuwächse (z. B. durch Erbschaft) absehbar sind
  • bei einem großen Altersunterschied der Ehepartner
  • wenn einer der Ehepartner in einer „Doppelverdienerehe“ sich überwiegend um die Kinder kümmert und seine Karriere in dieser Zeit nicht oder nur noch eingeschränkt weiterverfolgt.
2. Was kann im Ehevertrag geregelt werden?

Sie können auf folgenden Gebieten einvernehmlich folgende Regelungen treffen:

  • Güterrecht (Vereinbarung von Gütergemeinschaft oder Gütertrennung anstatt der ansonsten mit Heirat automatisch bestehenden Zugewinngemeinschaft)
  • Zugewinngemeinschaft (diverse Modifikationen möglich)
  • Aufhebung der Verfügungsbeschränkungen nach den §§ 1365, 1369 BGB
  • Unterhaltsrecht (Modifikationen des nachehelichen Unterhalts)
  • Ehewohnung bzw. Scheidungsimmobilie
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Vereinbarungen zur Ehescheidung (zum Beispiel Fortführung des Ehenamens, Aufteilung des Hausrates)
  • bei Ehen mit Auslandsbezug Rechtswahl, d.h. die Bestimmung des im Scheidungsfall anzuwendenden Rechts

Ein mit der Gestaltung von Eheverträgen vertrauter Rechtsanwalt bzw. Notar wird sie zu den für sie sinnvollen Regelungen umfassend beraten. Übrigens können Sie einen Ehevertrag jederzeit und auch noch während der Ehe schließen.

3. Was ist ein Güterstand und welche Güterstände gibt es?

Es gibt für eine Ehe verschiedene Güterstände, also vermögensrechtliche Zuordnungen. Ohne Wahl leben die Eheleute nach der Heirat im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Die Zugewinngemeinschaft

Wird vertraglich nichts vereinbart, befinden sich alle Ehen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Zugewinngemeinschaft bleibt das von jedem Ehegatten in die Ehe eingebrachte Vermögen sein Eigentum. Es existiert kein gemeinschaftliches Vermögen. Jeder darf also grundsätzlich nach Wunsch über sein Hab und Gut verfügen. Im Scheidungsfall endet der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Es findet dann ein sogenannter Zugewinnausgleich statt. Bei einem Zugewinnausgleich wird zunächst ermittelt, um welchen Betrag die Ehegatten ihr Vermögen jeweils während der Ehezeit vermehrt haben. Es werden für beide Ehegatten die jeweiligen Vermögen zu Anfang und zu Ende der Ehe miteinander verglichen, Schulden werden abgezogen. Was dabei herauskommt, ist der Zugewinn. Danach wird die Differenz beider Zugewinne gebildet und derjenige, dessen Zugewinn kleiner war, kann die Hälfte des überschießenden Betrages vom anderen verlangen.

Erbschaften und auch Schenkungen fallen dabei grundsätzlich nicht in den Zugewinn, wenn sie einer der Ehegatten von einem Dritten aufgrund einer persönlichen Beziehung erhält. Sie werden dem Anfangsvermögen zugerechnet und damit so behandelt, als hätte der jeweilige Ehegatte sie schon vor der Ehe gehabt, § 1374 Abs. 2 BGB. Die Zahlung des Zugewinnausgleichs ist steuerfrei.

Die Gütertrennung

Wählen die Eheleute in einem Ehevertrag die Gütertrennung, findet im Fall der Scheidung kein Ausgleich statt. Jeder Ehegatte behält sein Vermögen, das schon vorher sein Eigen war und auch das was in der Ehe jeweils erwirtschaftet wurde. Dies ist im Scheidungsfall praktisch. Endet die Ehe aber nicht durch Scheidung, sondern den Tod eines Ehegatten, werden Vermögenswerte verschenkt, denn im Todesfall erhält der überlebende Ehegatte keinen pauschalen (erbschaftssteuerfreien!) Ausgleich des Zugewinns, der sonst im Güterstand der Zugewinngemeinschaft anfallen würde. Eine geschickte Möglichkeit, diese Nachteile zu vermeiden, liefert die modifizierte Zugewinngemeinschaft.

Die Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Wenn ein Ehegatte kein großes Vermögen oder Firmenanteile besitzt, empfiehlt es sich, statt einer Gütertrennung einen modifizierten Zugewinnausgleich zu vereinbaren. Man kann hier die Zugewinngemeinschaft vertraglich anpassen, d. h. nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung gelangen lassen .Im Rahmen des modifizierten Zugewinnausgleichs kann zum Beispiel das Unternehmen eines Ehegatten vom Zugewinn ausgenommen werden.

4. Was ist der Versorgungsausgleich?

Im Scheidungsfall wird von Gesetzes wegen immer der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Die während der Ehe erworbenen Anwartschaften oder Aussichten auf eine Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsversorgung werden zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Der Versorgungsausgleich kann auf Wunsch der Ehegatten ausgeschlossen werden. Das gilt jedoch nur, wenn beide Ehegatten über eine hinreichende Altersversorgung verfügen bzw. in der Lage sind, eine solche aufzubauen.

5. Kann ein Ehevertrag unwirksam sein?

Unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Vertragsfreiheit wurden bis 2001 sogenannte vorsorgende Eheverträge mit Ausschlussklausel zum Zugewinn, Versorgungsausgleich und Unterhalt weitgehend als zulässig erachtet. Nach 2001 entwickelte die Rechtsprechung einen Prüfungsmaßstab für Eheverträge, der die gesetzlichen familienrechtlichen Regelungen einbezieht. In seinem Grundsatzurteil vom 11. Februar 2004 stellte der BGH bereits fest, dass es nicht den allgemeingültigen und wichtigen Ehevertrag geben kann. Das vorliegende Urteil und die Folgeentscheidungen geben einen Leitfaden für die Gestaltung von Eheverträgen vor. Eheverträge bleiben weiterhin möglich, sinnvoll und notwendig. Gleiches gilt für die Scheidungsfolgenvereinbarung.

Die Entscheidungen des BGH haben zur Folge, dass jeder Ehevertrag mit der Behauptung, er enthalte eine offensichtlich einseitige und nicht zu rechtfertigen Lastenverteilung, einer richterlichen Prüfung unterzogen werden kann.

Prüfung und Kontrolle des Ehevertrags auf rechtliche Wirksamkeit

Die Gerichte (und zuvor der beratende Rechtsanwalt und Notar) haben eine zweistufige Prüfung des Ehevertrages vorzunehmen, wobei auf

  • Stufe 1 der Vertrag einer Wirksamkeitskontrolle nach § 138 BGB unterzogen wird. Hier ist auf den Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages abzustellen. Es wird geprüft, ob schon „damals“ eine offenkundige einseitige Lastenverteilung für den Scheidungsfall vorgesehen war.
  • Auf Stufe 2 muss der Vertrag einer Ausübungskontrolle nach § 242 BGB standhalten. Der maßgebliche Zeitpunkt für diese Prüfung ist der Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe, also die Frage ob „jetzt“ die vertraglichen Regelungen evident einseitig belastend sind.

Ergibt die Prüfung eine Sittenwidrigkeit auf erster Stufe oder aber einen Verstoß gegen Treu und Glauben auf zweiter Stufe, so ist das Vertragswerk unwirksam.

Die Kernbereichslehre des BGH

Der BGH spricht von sogenannten Kernbereichen des Scheidungsfolgenrechts, welche immer dann, wenn Abweichungen von der Gesetzeslage vereinbart werden, dieser besonderen gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden sollen.

Zu den Kernbereichen zählt die Rechtsprechung:

  • den Betreuungsunterhalt, für Ehegatten, die ein Kleinkind unter drei Jahren betreuen, § 1570 BGB
  • den Altersunterhalt nach § 1571 BGB
  • den Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB
  • den Kranken-und Altersvorsorgeunterhalt, § 1578 Abs. 2, 1. Alt., Abs. 3 BGB
  • den Versorgungsausgleich als vorweggenommenen Altersvorsorgeunterhalt

In der Rangfolge geringer eingestuft werden:

  • Ausbildungs- und Aufstockungsunterhalt
  • vermögensrechtliche Auseinandersetzungen, insbesondere der Zugewinnausgleich (ausführliche Beschreibung der Güterstände finden Sie weiter oben unter 4.).

Der beratende Rechtsanwalt bzw. Notar hat hier auf die zwischenzeitlichen Entwicklungen der Rechtsprechung besonders zu achten und muss beabsichtigte Abweichungen von der Gesetzeslage besonders deutlich herausarbeiten, um die Anfechtbarkeit des Ehevertages bzw. der Scheidungsfolgenvereinbarung zu verhindern. Die Vereinbarungen sind  im Vorfeld gut vorzubereiten und zu hinterfragen.

6. Wie wird ein Ehevertrag geschlossen?

Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden.

Der Abschluss eines Ehevertrages ist jederzeit möglich, sowohl vor der Eheschließung als auch während der bestehenden Ehe. Vertragliche Regelungen sind weiter sinnvoll, wenn Sie den Wunsch haben sich zu trennen und scheiden zu lassen. Diese Verträge heißen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Eine Scheidung muss nicht im Rosenkrieg enden, wenn Sie sich über die Folgen verständigen können.

Auch ein bereits abgeschlossener Ehevertrag kann bei Einvernehmen durch einen weiteren aufgehoben, abgeändert oder ergänzt werden. Hierfür müssen beide Ehegatten mit den Änderungen einverstanden sein. Einseitige Änderungen von bestehenden Eheverträgen können nicht getroffen werden.

7. Welchen Vorteil bietet es, einen Rechtsanwalt mit der Ausarbeitung eines Ehevertrages zu beauftragen, wenn das auch gleich der Notar machen kann?

Der Vorteil eines von einem Rechtsanwalt für Familienrecht ausgearbeiteten Ehevertrages ist es, dass dieser sich tagtäglich mit den familienrechtlichen Fragen befasst und insbesondere im Streitfall weiß, worauf es vor Gericht ankommt. Gerade bei besonderen Konstellationen, wie Patchworkfamilien und Unternehmensbeteiligungen, ist eine individuelle Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt für Familienrecht  und Gesellschaftsrecht empfehlenswert.

8. Welche Fragen stellen sich im Zusammenhang mit einem Ehevertrag?

Wenn Sie einen Ehevertrag schließen möchten, können Sie mit diesen Fragen des Rechtsanwalts rechnen:

  • Existiert schon eine Vereinbarung?
  • Existieren bereits erbrechtliche Verfügungen (Testament)?
  • Ist einer der Eheleute oder beide Unternehmer/Unternehmerin?
  • Besteht eine Schwangerschaft?
  • Besteht ein Kinderwunsch?
  • Sind bereits Kinder, ggf. auch aus anderen Partnerschaften vorhanden?
  • Möchten Sie eine Regelung zum Sorgerecht und zum Umgang treffen?
  • Wie ist die Ehe zu kategorisieren (Hausfrauenehe/Doppelverdiener-Ehe)?
  • Berufliche Absichten verfolgen Sie und wie ist Ihr bisheriger beruflicher Werdegang?
  • Wie lange sind Sie jeweils schon berufstätig?
  • Wie sieht die gegenwärtige Vermögenssituation aus?
  • Besteht schon ererbtes Vermögen, Beteiligungen an Gesellschaften, Grundbesitz, sonstiges Kapitalvermögen?
  • Leben sie schon länger zusammen und haben schon vor der Heirat gemeinsames Vermögen (Grundbesitz) erworben?
  • Wie soll der Familienname lauten und soll dieser im Falle der Scheidung beibehalten werden?
  • Was soll mit den Haustieren werden?
9. Beurkundung in anderer Sprache?

Eheverträge, auf die überwiegend deutsches Recht Anwendung finden soll, sollten nach Möglichkeit auf Deutsch beurkundet werden, damit die rechtlichen Begriff eindeutig verwendet werden können. Automatische Übersetzungen genügen mit geringfügigen Anpassungen meist, um den Inhalt des Vertrags in anderen Sprachen nachvollziehen zu können. Dieser muss bei der Beurkundung dann von einem Dolmetscher übersetzt werden, wenn anders nicht sichergestellt ist, dass beide Ehegatten das vom Notar gesprochene Wort verstehen.

10. Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Die Kosten für die Erstellung eines Ehevertrages durch uns sind von der Komplexität und wirtschaftlichen Bedeutung der Sache abhängig und werden auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung in Rechnung gestellt.

Die Kosten für die notarielle Beurkundung sind abhängig  vom Gegenstandswert, für den das Vermögen der Ehepartner maßgeblich ist.

Wichtiges in aller Kürze

i

Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden.

w

Eine anwaltliche Beratung empfiehlt sich trotz notwendiger notarieller Beurkundung. Vom Anwalt kann nur ein Ehegatte beraten werden, das geht aber auch unter Einbeziehung des anderen Ehegatten.

Ein Ehevertrag kann sowohl vor Eingehung der Ehe, als auch danach geschlossen werden. Der Abschluss vor Eingehung der Ehe ist aber meist empfehlenswert.

Wir sind voll digital und beraten Sie gern per Videokonferenz.

Fischen Sie nicht im Trüben!

Fragen Sie eine Erstberatung mit uns an.

Haben Sie vorab noch Fragen? Rufen Sie uns an unter:

Schnelle Verfügbarkeit von Beratungsterminen.

Erster Entwurf eines individuellen Ehevertrags regelmäßig innerhalb von 14 Tagen möglich.

Der Weg zum Ehevertrag

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

Schritt 1

Erstberatung

In der Erstberatung klären wir, ob ein Ehevertrag in Ihrem Fall sinnvoll ist und welche Regelungen angestrebt und mögich sind. Wir beraten Sie zu Ihren Anliegen im Rahmen einer Videokonferenz.

Schritt 2

Entwurf

Auf Grundlage Ihrer Angaben erstellen wir einen individuellen Entwurf eines Ehevertrags. Dieser wird immer einen darstellenden und einen gestaltenden Teil enthalten, um die Wirksamkeit weitestgehend sicherzustellen. Neben den rechtlichen Regelungen (gestaltender Teil) ist auch der darstellende Teil wichtig. In diesem werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partner und ihre Erwartungen an das eheliche Zusammenleben geschildert.

Schritt 3

Notar

Wir organisieren einen Notartermin bei Ihnen vor Ort und übernehmen die notwendigen Absprachen mit dem Notariat. In der Regel stehen wir auch während des Notartermins für Rückfragen zur Verfügung.

Unser Büro ist am Kurfürstendamm in Berlin. Doch Dank virtueller Konferenzräume sind wir weltweit für Sie da.

Erfahrungen & Bewertungen zu Steltzer Rechtsanwälte + Mediatoren