Angaben zum Scheidungsverfahren

(nur bei einvernehmlicher Scheidung ohne offene Streitthemen)

Wenn bei Ihnen schon alles geregelt ist, können Sie uns gern mit der Einreichung der Scheidung beauftragen. Nutzen Sie hierfür einfach das folgende Formular. Ein Mandatsverhältnis entsteht dadurch noch nicht, auch Kosten fallen erst nach gesonderter Beauftragung und Vollmachtserteilung an. Bitte beachten Sie, dass wir die Kosten des Verfahrens nur kalkulieren können, wenn Sie Ihr gemeinsames Einkommen mitteilen.

Welche Kosten entstehen?

Egal, wo Sie in Deutschland leben, wir berechnen nur die nach dem Gesetz vorgesehene Mindestgebühr für die Einreichung des Scheidungsantrags und Ihre Vertretung im Verfahren. Reisekosten berechnen wir Ihnen nicht. Lassen Sie sich voll digitalisiert und hoch effizient, aber dennoch menschlich und mit festem Ansprechpartner (Rechtsanwalt) von uns zur Mindestgebühr begleiten. Wir sind keine Vermittlungsplattform, wir sind eine richtige Rechtsanwaltskanzlei, mit der Sie während des gesamten Verfahrens sprechen können. 

Wir bedanken uns für das Vertrauen unserer Mandanten.