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Scheidungstermin online: So klappt die Anhörung ohne Anreise per Video
Der Scheidungstermin dauert bei einer einvernehmlichen Scheidung oft nur wenige Minuten. Trotzdem müssen beide Ehegatten grundsätzlich persönlich „aufgerufen“ werden. Genau hier hilft die Videoverhandlung: Der Termin bleibt offiziell, aber die Teilnahme kann online erfolgen.
Eine feste Zusage gibt es nicht. Das Gericht entscheidet, ob Video im konkreten Fall passt.
Sofern die Anreise wegen der Entfernung oder aus anderen Gründen unverhältnismäßig erscheint, kommt eine Anhörung bei einem Richter vor Ort im Wege der sog. Rechtshilfe in Betracht, § 128 Abs. 3 FamFG.
Was heißt „Anhörung“ eigentlich?
Im Scheidungsverfahren gilt der Mündlichkeitsgrundsatz. Das Gericht bestimmt einen Termin zur mündlichen Verhandlung und soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören (§ 128 Abs. 1 FamFG). „Anhörung“ heißt im Alltag: Das Gericht fragt nach dem Zeitpunkt und der Art der Trennung und ob beide Partner der Scheidung zustimmen. Dann geht es nur noch um die Einkommens- und ggf. Vermögensverhältnisse und die Ehe kann geschieden werden.
Natürlich möchte das Gericht auch nicht erleben, dass ein geladener Beteiligter einfach nicht erscheint. Wie damals in der Schule gibt es dann für das Schwänzen schnell einen Tadel, nämlich ein sog. Ordnungsgeld (von bis zu 1.000 EUR).
Doch es gibt andere Möglichkeiten, nicht anreisen zu müssen und dennoch geschieden werden zu können, nämlich bspw. die Videokonferenz oder das Verfahren der Rechtshilfe.
Kurz & klar: Video beim Scheidungstermin
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Grundlage: §§ 113 FamFG, 128a ZPO (Teilnahme per Bild- und Tonübertragung)
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Ablauf wie im Saal: Identitätscheck, kurze Fragen, Protokoll – keine Aufzeichnung
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Kein Anspruch: Das Gericht entscheidet nach Eignung und Technik; die Entscheidung ist grundsätzlich nicht anfechtbar. Auch dann kommt eine Anhörung im Wege der Rechtshilfe nach § 128 Abs. 3 FamFG aber noch in Betracht.
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Technik: Endgerät mit Kamera/Mikro, stabile Verbindung, E-Mail für den Einladungslink
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Kosten: Seit 19.07.2024 fällt die frühere „Videopauschale“ (15 € je angefangene 30 Min.) weg
- Alternative: Anhörung durch einen Richter vor Ort (Rechtshilfeverfahren)
So läuft die Videoverhandlung praktisch ab
Du bekommst einen Link und eine knappe Anleitung. Viele Gerichte setzen auf browserbasierte Lösungen, oft wird der „Raum“ erst kurz vor Termin freigeschaltet. Im Termin selbst ist es wie vor Ort: Der Richter oder die Richterin stellt Fragen, das Protokoll wird geführt, und am Ende wird der Scheidungsbeschluss angekündigt bzw. ergeht später schriftlich.
Auch die Beauftragung des Anwalts kann online stattfinden
Du kannst einen Anwalt auch online mit der Scheidung beauftragen, dann musst du auch nicht zu einem Kanzleitermin erscheinen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt aus, der andere Partner kann der Scheidung selbst zustimmen. Für eine Beschleunigung des Verfahrens empfiehlt es sich, dass der Ehepartner, der die Scheidung nicht selbst einreicht, dieser zustimmt. Dann weiß das Gericht, dass es ein kurzer Termin werden wird, den es noch irgendwo „dazwischenquetschen“ kann, um die Akte schließen zu können.
Zustimmung des anderen Ehepartners: Warum eine normale E-Mail nicht reicht
Mit einer einfachen E-Mail kannst du gegenüber dem Gericht in der Regel weder wirksam erklären noch Fristen sicher wahren. Der elektronische Rechtsverkehr verlangt „sichere Übermittlungswege“. Anwältinnen und Anwälte nutzen dafür das beA. Für Bürgerinnen und Bürger gibt es „Mein Justizpostfach“ (MJP): eine sichere, verschlüsselte Kommunikation über BundID. Bei uns ist die eigene Kommunikation des Ehepartners mit dem Gericht im Vorfeld des mündlichen Scheidungstermins aber gar nicht notwendig, weil wir die Zustimmung zur Scheidung durch den anderen Ehepartner zur Unterschrift gern fertig vorbereiten und zusammen mit dem Scheidungsantrag einreichen – für ein noch schnelleres Verfahren.
Zusammenfassung
Die persönliche Anhörung ist Pflicht beim Scheidungstermin, diese kann aber häufig auch per Video erfüllt werden. Der Termin läuft dann wie im Gerichtssaal – nur ohne Anreise. Entscheidend sind die gerichtliche Gestattung, ausreichende Technik und sichere Kommunikationswege statt normaler E-Mail. Auch der Anwalt kann online beauftragt werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann man sich die Kosten für einen Anwalt teilen, der andere Ehepartner kann selbst sicher über das MJP mit dem Gericht korrespondieren, was aber bei einvernehmlichen Scheidungen mit uns nicht notwendig ist.
Typische Stolperstellen
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Online-Verhandlung wird nicht gestattet, dann kommt die Rechtshilfe noch in Frage (s.o.)
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Ungeeigneter Ort: Hintergrundgeräusche, schlechte Verbindung, fehlender Ausweis
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Fristsachen per normaler E-Mail geschickt statt über sicheren Übermittlungsweg
Key Take-aways
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Anhörung ist der kurze Pflicht-Check vor der Scheidung (§ 128 FamFG)
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Video ist möglich, aber eine Ermessensentscheidung des Gerichts (§ 128a ZPO)
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Keine Aufzeichnung, sondern Protokoll wie üblich
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Normale E-Mails sind im Gerichtskontakt meist nicht „rechtssicher“
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MJP kann den Austausch und Zustellungen deutlich beschleunigen, ist aber unnötig, wenn der die Scheidung einreichende Anwalt auch gleich die schriftliche Zustimmung des Antragsgegners zur Scheidung mit dem Scheidungsantrag einreicht
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Seit 19.07.2024 keine extra Gerichtsgebühr nur wegen Video
Eine Videoverhandlung ist oft eine pragmatische Lösung, wenn der Termin kurz ist und die Anreise unverhältnismäßig wäre. Im Ergebnis zählt eine saubere Organisation, damit der Termin erfolgreich ist.


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