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Jetzt online Scheidung einreichen

sicher, einfach, stressfrei und kostengünstig

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Sicherheit durch unsere mehr als 20-jährige anwaltliche Berufserfahrung in Familiensachen

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Persönliche Beratung während des Verfahrens durch die Rechtsanwälte Daniel und Anette Steltzer

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Einfach digital und deutschlandweit zum für dich besten Preis

Das sind die voraussichtlichen Kosten deiner einvernehmlichen Scheidung

Vollwertige anwaltliche Vertretung zum gesetzlichen Mindestsatz. Den Verfahrenswert legt das Gericht fest, die Kosten können daher abweichen.

Rechtsanwaltskosten (inkl. 19% USt)
Gerichtskosten
Summe
Hinweis: Der Antragsteller muss die Kosten für das Gericht verauslagen, kann die Hälfte aber mit Abschluss des Verfahrens vom anderen Ehepartner erstattet verlangen. Die Rechtsanwaltsgebühren können nach Vereinbarung geteilt werden. Andernfalls trägt jeder die Kosten für seinen Anwalt allein.
Summe bei Reduktion des Verfahrenswerts um 30%
Bei Reduktion des Verfahrenswerts wegen einvernehmlicher Scheidung (ob die Reduktion stattfindet, liegt im Ermessen des Gerichts).
Damit du weißt, was wichtig ist und wie es abläuft

Führe auf Wunsch ohne Aufpreis ein Beratungsgespräch mit uns

Daniel Steltzer, LL.M. (Stellenbosch)

Daniel Steltzer, LL.M. (Stellenbosch)

Rechtsanwalt und Mediator

Hallo, ich heiße Daniel und ich freue mich euch so stressfrei wie möglich durch das gerichtliche Scheidungsverfahren zu geleiten.

Anette Steltzer

Anette Steltzer

Rechsanwältin und Mediatorin

Hallo, meine Name ist Anette und dein Partner kann gern in alles einbezogen werden. Volle Transparenz ohne Hinterzimmergespräche.

Anwaltliches Kennzeichen

Wir beraten dich.

In unserer Beratung erhältst du Antworten und einen Fahrplan für deine einvernehmliche Scheidung.

Fülle das Scheidungsformular aus und führe im Anschluss ein Beratungsgespräch mit uns. Alles inklusive.

Wir sind deutschlandweit für euch tätig

Alles per Videokonferenz, außer der Scheidungstermin

Keine unnötigen Wege

Dafür, dass wir für dich die Scheidung einreichen, musst du nicht vorbeikommen.

Persönlicher Ansprechpartner

Wenn du eine Frage hast, stell sie einfach. Ansonsten geleiten wir dich step by step durch das gerichtliche Scheidungsverfahren.

Strategy

Short, convincing copy describing the pain points your service solves and the benefits your clients can expect from working with you.

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Einfach nur die Scheidung

…ohne Anwälte, die unnötig Öl ins Feuer gießen

FAQ

1. Scheidung ohne Anwalt – was geht und was nicht

Die Vorstellung von einer „Scheidung ohne Anwalt“ ist in Deutschland nicht realistisch. Denn der Scheidungsantrag muss von einem Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Das sieht das Gesetz so vor (§ 114 FamFG).

Wer mit Scheidung ohne Anwalt aber meint, dass er eine unnötige Eskalation durch Rechtsanwälte vermeiden will, kann diesen Wunsch erfüllt bekommen.

Genau hier setzen wir an. Wir bieten eine Lösung für scheidungswillige Paare, die ein schlankes und für beide Partner möglichst transparentes Scheidungsverfahren wollen.

2. Unser Ansatz: Fair, klar, transparent.

Wenn ihr keine Streitthemen habt, reichen wir im Namen von einem von euch die Scheidung ein. Wenn ihr das so wünscht, kann der andere Partner aber stets in die Beratungen und den Schriftverkehr einbezogen werden.

Mit unserem Ansatz kommt ihr einer Scheidung ohne Anwalt so nah wie es der rechtliche Rahmen in Deutschland zulässt. Denn aus uns wird eher ein Scheidungsbegleiter und damit ein Gegenentwurf zu einem bissigen Scheidungsanwalt.

Mit unserem klar strukturierten Verfahren kann für beide Partner alles vollkommen transparent sein.

  • Keine Geheimabsprachen
  • Keine taktischen Spielchen
  • Keine Eskalation

Ihr wollt einfach nur die Scheidung und wir machen es möglich.

3. Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt: So funktioniert’s

Du und dein/e Ex seid euch einig über die Scheidung? Dann braucht ihr nur:

  • Einen Anwalt (für den Antragsteller),
  • eine klare Verständigung über die Scheidungsfolgen,
  • und ein bisschen Kooperationsbereitschaft.

In dieser Konstellation könnt ihr mit nur einem Anwalt durch das gesamte Verfahren gehen. Das spart Kosten, reduziert Reibung – und erlaubt dennoch volle Rechtssicherheit.

4. Vorteile einer Scheidung mit nur einem Anwalt
  • Weniger Kosten: Nur ein Anwalt bedeutet nur die halben Anwaltskosten, die ihr euch teilen könnt
  • Weniger Reibung: Ein Ansprechpartner, klare Kommunikation
  • Transparenz und Kontrolle: Alle Beteiligten wissen, was passiert – jederzeit
5. Nachteil einer Scheidung mit nur einem Anwalt

Wenn es keine Streitpunkte gibt, gibt es keine Nachteile bei einer Scheidung mit nur einem Anwalt. Einzige Ausnahme: Die Scheidung wird erst einen Monat nach Ausspruch durch das Gericht rechtskräftig und es kann nicht von beiden Ehepartnern der Rechtsmittelverzicht erklärt werden, durch den die Scheidung sofort rechtskräftig werden würde. Dieser Rechtsmittelverzicht kostet jedoch die volle Gebühr eines Rechtsanwalts für das Scheidungsverfahren und lohnt sich normalerweise höchstens emotional.

6. Kein „gemeinsamer Anwalt“

Immer wieder hört man: „Wir haben einen gemeinsamen Anwalt.“

Klingt gut – ist aber rechtlich falsch. Ein Anwalt darf nicht beide Ehepartner vertreten, selbst wenn Einigkeit besteht. Das wäre strafbarer Parteiverrat nach § 356 StGB.

Was aber möglich ist: eine gemeinsame Beratung, an der beide Ehepartner teilnehmen, der eine als Mandant und der andere als sein Noch-Ehepartner, der teilnehmen soll.

7. Über welche Punkte sollte Einigkeit bestehen?

Wenn kein Streit besteht, muss über keine Punkte eine ausdrückliche Einigung erzielt sein. Gut ist es aber, wenn über folgende Punkte grundsätzlich Einigkeit besteht:

  • Vermögensauseinandersetzung und Hausratsverteilung
  • Kinder und Unterhaltsfragen
8. Sonderfall Rentenanwartschaften

Wenn ihr keinen Ehevertrag habt, mit dem das ausgeschlossen ist, findet im Scheidungsverfahren der Versorgungsausgleich automatisch statt.

Beim Versorgungsausgleich geht es um die Teilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften.

Eine automatische Teilung unterbleibt nur bei kurzer Ehezeit von bis zu drei Jahren bis zum Scheidungsantrag oder wenn der Versorgungsausgleich durch notarielle Vereinbarung wirksam ausgeschlossen wurde.

Zwei Anwälte werden auch hierfür nicht benötigt.

Die Ehepartner müssen lediglich ihre Versicherungszeiten angeben, die Auskünfte und die Teilung wird dann vom Gericht vorgenommen.

9. Was passiert, wenn es doch zum Streit kommt?

Manchmal zeigt sich erst im Verfahren, dass doch nicht alles geklärt war.

Wir setzen in diesem Fällen zunächst auf Methoden der einvernehmlichen Streitbelegung wie die Mediation und Schlichtung. Die Streitpunkte werden dann mit Hilfe eines neutralen Dritten gelöst. Wir können „unseren“ Mandanten weiter beraten und vertreten, der andere Ehepartner kann einen eigenen Anwalt zu Rate ziehen. Gute Erfahrungen haben wir dabei mit Kollegen gemacht, die wie wir auf die kooperative Praxis setzen, die also wie wir auf Kooperation und nicht der Konfrontation setzen, solange dies möglich ist.

10. Was kostet die einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt?

Die Kosten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Dieser richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen der Ehepartner und wird vom Gericht festgesetzt.

Wir berechnen für unsere Begleitung eurer einvernehmlichen Scheidung nur die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgebühr. Günstiger darf die Vertretung im Scheidungsverfahren also kein Rechtsanwalt anbieten.

Wenn ihr euch die Kosten teilt, spart ihr entsprechend die Hälfte der Anwaltskosten ein.

Hinzu kommen nur noch die Gerichtsgebühren, die ebenfalls auf Grundlage des Verfahrenswerts berechnet werden. Diese sind bei Scheidungsverfahren allerdings gegenüber normalen Zivilverfahren reduziert.

11. Online-Scheidung: Schnell, digital – aber nicht ohne Anwalt

Manche Anbieter werben mit „Scheidung online ohne Anwalt“ – das ist jedoch irreführend.

Richtig ist: Du kannst auch uns online beauftragen und musst dafür nicht in unsere Kanzlei kommen.

Ansonsten unterscheidet sich die sog. „Online-Scheidung“ nicht von der „normalen Scheidung“. Der Ablauf ist immer derselbe:

  • Scheidungsantrag durch einen Anwalt
  • Einholung von Auskünften der Versorgungsträger bei Durchführung des Versorgungsausgleichs
  • Scheidungstermin

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